-- : Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, dem Ackerbauminister und dem Eisenbahnminister vom 18. Juli1 906, mit welcher Vorschriften für die Herstellung, Benützung und Instandhaltung von Anlagen zur Verteilung und Verwendung brennbarer Gase erlassen werden (Gasregulativ) (
N.A. 1906, Bd. 46, Heft 19), S. 433-447